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Ärzteschaft will Cannabis wieder verbieten lassen

Auf dem jüngsten Ärztetag wurden auch härtere Regeln für medizinisches Cannabis gefordert

Letzte Woche fand in Hannover der 130. Deutsche Ärztetag statt. Dort diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Landesärztekammern medizinische Themen. Rund 250 waren es dieses Mal. Und ganz oben auf der Agenda standen suchtmedizinische und drogenpolitische Themen.

Das Beschlussprotokoll vom 15. Mai umfasst stolze 740 Seiten. Darin kommt 36-mal das Wort „Alkohol“ und gar 54-mal „Cannabis“ vor. Vor allem über letzteres Thema wurde ordentlich gestritten.


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Konsummuster

Wir erinnern uns, dass mit dem damaligen SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerade ein erfahrener Mediziner und Wissenschaftler für die 2024 erreichte Teillegalisierung kämpfte: Der Cannabiskonsum stieg trotz Verboten seit Jahren, wodurch sich die Gesundheitsrisiken und Kriminalität erhöhten.

Die Justiz wurde – trotz der Ausnahmen für „geringe Mengen“ zum Eigenbedarf – mit schließlich über 500.000 Verfahren pro Jahr belastet. Für den bloßen Besitz drohten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, das gleiche Strafmaß wie für Körperverletzung.

Diese Strafandrohung konnt nicht verhindern, dass sich der Cannabiskonsum in Deutschland von 2012 bis 2021 von 4,5 auf 8,8 Prozent fast verdoppelte. Das bezieht sich auf Erwachsene, die die Substanz mindestens einmal im Jahr gebrauchten. Bei den starken Konsumierenden verdreifachte sich der Konsum sogar von 0,5 auf 1,5 Prozent.

In den USA hatte der Cannabiskonsum um 1980 seinen Höhepunkt. Er fiel dann stark ab, um seit den 1990ern vor allem bei den jungen Erwachsenen wieder zu steigen. Bei den Minderjährigen ist die Droge in jüngerer Zukunft aber weniger beliebt.

Aufgrund der starken Kommerzialisierung, auch mit fragwürdiger Werbung von Cannabis zum Beispiel zur Krebsheilung oder als Vorbeugung gegen Demenz, hat es in manchen Regionen in den USA inzwischen sogar Alkohol als die am häufigsten gebrauchte Substanz überholt. Der Konsum von Alkohol und Tabakprodukten ist weltweit sowieso seit Jahren rückläufig.

Doch wie man es auch dreht und wendet: Der Konsum psychoaktiver Substanzen, angefangen beim Kaffee und anderen koffeinhaltigen Getränken, ist gesellschaftlich verbreitet und somit „normal“. Und da haben wir noch gar nicht von der steigenden Verwendung von Schmerzmitteln oder dem extremen Anstieg bei den Psychopharmaka gesprochen – so werden heute zum Beispiel Substanzen, die gegen Depressionen helfen sollen, elfmal so häufig verschrieben wie noch in den 1980ern. Trotzdem (oder darum?) scheinen die Probleme mit depressiven Störungen immer größer zu werden.

Wissenschaft dafür, Wissenschaft dagegen?

Angesichts dieser Ausgangslage ist fraglich, ob die Fokussierung auf eine einzelne Substanz in drogenpolitischen Diskussionen sinnvoll ist. Dennoch haben die Delegierten der Ärzteschaft jetzt vor allem Cannabisprodukte aufs Korn genommen und dazu auf dem Ärztetag mehrere Beschlüsse verabschiedet.

Mit gleich zweien davon wird der Gesetzgeber dazu aufgefordert, „die Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen“ (Beschlüsse II-4 und II-20). Vor allem mit Blick auf den allseits bemühten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz sei „die Teillegalisierung von Cannabis ein Fehler“. Dass man in der Verbotsphase vor dem 1. April 2024 kein tragfähiges Konzept hatte, besser mit dem Substanzkonsum umzugehen, wird hier verschwiegen.

Nach all der Evidenz, die Lauterbach und seine Mitstreiter für die Teillegalisierung anführten, verwies man hier auf „eine aktuelle Studie aus Bayern“, die den Anstieg von psychischen Problemen im Zusammenhang mit Cannabis dokumentiere.

Diese Zahlen – das sollte die Ärzteschaft eigentlich wissen – dokumentieren aber nur, dass sich Mediziner häufiger mit solchen Problemen befassen. Das kann schlicht daran liegen, dass nach Aufhebung des Verbots mehr Menschen mit Drogenproblemen Hilfe suchen. Das ist eigentlich eine gute Sache, wird hier aber gegen die Teillegalisierung angeführt.

Stichwort Jugendschutz

Außerdem wurde bedauert, dass nun weniger Jugendliche wegen Cannabiskonsums von den Gerichten zu therapeutischen Maßnahmen verurteilt würden. Dabei ist das Mittel für Minderjährige in Deutschland nach wie vor verboten.

Die Ärztinnen und Ärzte seien daran erinnert, dass das strafrechtliche Verbot das schärfste und letzte Mittel des liberalen Rechtsstaats ist. Zur verfassungsrechtlichen Prüfung gehört auch, dass eine Maßnahme erforderlich ist. Das ist sie aber nur dann, wenn es keine milderen, (mindestens) gleich geeigneten Mittel zum Erreichen eines Zwecks gibt.

Ob man also den Cannabiskonsum für alle Bürgerinnen und Bürger verbieten dürfte, um Minderjährige anders zu behandeln, ist damit fraglich. Schon ein Blick ins Nachbarland Niederlande ist hier aufschlussreich: Während der Besitz von geringen Mengen für den Eigenbedarf bei Erwachsenen in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt wird, kommt es bei Jugendlichen immer zur Anzeige.

Gesetzlich ist das sehr einfach zu regeln. Aber damit käme man auf die größere Frage, ob Drogenverbote überhaupt funktionieren. Wie wir oben schon sahen, stieg der Cannabiskonsum trotz der Verbote. Abwasseruntersuchungen in mehreren Städten dokumentierten zudem, dass die Teillegalisierung im Allgemeinen wenig änderte. Zur Erinnerung:

„Aussagekräftiger als die auf Selbstauskünften beruhenden Befragungen sind Abwasseruntersuchungen. Diese hat man in elf Städten unmittelbar vor (Dezember bis März 2024) und nach (Mai 2024 bis Mai 2025) der Entkriminalisierung vorgenommen. Das Ergebnis ist ein Unentschieden: Zwar nahm der Cannabiskonsum in Chemnitz, Magdeburg, Nürnberg und Rostock leicht zu. Doch in Frankfurt am Main, Potsdam und Saarbrücken änderte sich nichts und in Dresden, Greifswald, Hannover und Mainz nahm der Konsum sogar leicht ab.“ (im Menschenbilder-Blog im September 2025)

Medizinisches Cannabis

Ginge es nach der Ärzteschaft, würde auch der medizinische Konsum von Cannabisprodukten wieder eingeschränkt. Seit der Streichung der Substanz aus der Verbotsliste des Betäubungsmittelgesetzes, dominieren hier große Online-Anbieter und -Apotheken den Markt.

Es gab zwar ein paar Urteile wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz. Doch an der prinzipiellen Möglichkeit, durch das Ausfüllen einer Frageliste Cannabis von pharmazeutischer Qualität bestellen zu können, hat sich bisher nichts geändert. Das ist auch der CDU unter Führung der heutigen Gesundheitsministerin ein Dorn im Auge, die hierzu eine Gesetzesänderung vorbereitet.

Die Ärzteschaft kritisiert passend hierzu: „Die Vermutung liegt nahe, dass auch Freizeitkonsumierende Cannabis über z. B. telemedizinische Plattformen und mit ihnen kooperierende Versandapotheken beziehen, die den Erwerb teilweise nur durch die Beantwortung eines Fragebogens möglich machen“ (Beschluss II-2). Die Verwendung dieser Produkte als Genussmittel gilt hier automatisch als „Missbrauch“.

Allerdings geben mit 82 Prozent mehr als vier von fünf Konsumierenden an, Cannabis als Mittel zur Entspannung zu verwenden. Die Ärzteschaft sollte nicht ignorieren, dass Stress- und Burnout-Beschwerden immer mehr zunehmen. Daher lässt sich meiner Meinung nach keine harte Grenze zwischen medizinischem und Freizeitkonsum ziehen.

Auch das Erleben schöner Gefühle, mit 64 Prozent der zweithäufigste genannte Grund, gehört zu einem guten und gesunden Leben dazu. Wer das bezweifelt, der möge sich in Erinnerung rufen, wie die Ärzteschaft selbst, in Form der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, den Zustand der Gesundheit definiert. (Nämlich als vollständiges, auch psychosoziales Wohlbefinden.) Dazu kommt die medizinische Verwendung von Cannabis im engeren Sinn, etwa um besser zu schlafen, Schmerzen zu behandeln oder das spezifische Leiden einiger Krankheiten zu lindern.

Autonomie oder Bevormundung?

Ein (wieder) erschwerter Zugang zu medizinischem Cannabis dreht sich damit auch um die Frage der Autonomie oder Bevormundung. Inwieweit sollen, dürfen und können die Menschen selbst über ihren Konsum psychoaktiver Substanzen entscheiden?

Geht man mit der Mehrheit der Delegierten auf dem Ärztetag, dann reicht die Autonomie hier nicht sehr weit: Man müsse „den besonderen Risiken von Medizinalcannabis im Therapieverlauf gerecht“ werden und darum, erstens, mindestens einmal pro Quartal persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt haben und, zweitens, ein umfassenderes Versandverbot einführen (Beschluss II-12).

Das wirft aber die Frage auf, inwiefern hier ein legitimes Ziel verfolgt wird: Wie wir schon sahen, wird Cannabis ohnehin konsumiert, ganz unabhängig von seinem rechtlichen Status. Die Online-Anbieter nutzen eher das Unvermögen des Gesetzgebers aus, eine praktikable Regelung einzuführen.

Nicht jeder hat die Geduld, erst eine Pflanze zu züchten. Da schon eine davon schnell mehr als die zulässigen 50 Gramm für den Besitz zu Hause abwirft, werden diese Personen zudem wieder schnell kriminalisiert. Sie müssten die überschüssige Ernte eigentlich sofort unbrauchbar machen und vernichten. Viele dürften davon Freunden und Bekannten etwas abgeben – was allerdings illegal ist und von Verbotsbefürwortern zum Schwarzmarkt gezählt wird, selbst wenn hierfür gar nicht bezahlt wird.

Hausgemachte Probleme

Den Anbauvereinigungen wurden durch die komplexen Regeln und behördliche Maßnahmen vor Ort viele Steine in den Weg gelegt. Ich warnte schon vor der Teillegalisierung vor einem „Bürokratiemonster„. Heute kritisieren dann Drogenpolitiker, dass die Vereinigungen nur einen Bruchteil der Nachfrage bedienen können und es weiterhin einen Schwarzmarkt gibt. So beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.

Die große Beliebtheit der Online-Anbieter belegt vor allem den großen Bedarf in der Erwachsenenbevölkerung an sicherem und qualitativ hochwertigem Cannabis. Wenn Ärzteschaft und Verbotspolitiker hier den Zugang wieder einschränken, wird es mit zwangsweise zu neuen Problemen kommen.

Zudem ist nach über zwei Jahren nicht ersichtlich, was verpflichtende, persönliche Informationsgespräche mit dem Arzt verbessern würden – außer deren Einnahmen, versteht sich. Zumindest dem Anschein nach gehen heute schon die allermeisten Konsumierenden vernünftig mit ihren Cannabisprodukten um.

Ob die geplante Einschränkung der Telemedizin überhaupt mit EU-Wettbewerbsrecht und der Berufsfreiheit vereinbar ist, ist außerdem fraglich. Hier zeichnen sich komplexe Gerichtsverfahren ab. Und die Online-Anbieter haben inzwischen gut verdient.

Gutes Ende oder Odyssee?

Der Deutsche Ärztetag hat in der Sache natürlich keine gesetzgeberische Kompetenz. Diese liegt hier beim Bundestag und nachrangig dem Bundesrat. Es ist aber abzusehen, dass man auch in der parlamentarischen Debatte auf die genannten Beschlüsse verweisen wird: „Schaut her, die Ärztinnen und Ärzte fordern sogar noch schärfere Regeln!“ Zumindest die Unionsparteien und die AfD dürften sich daher über Steilvorlage der Mediziner aus Hannover freuen.

Ob die Drogengesetzgebung irgendwann zu einem guten Ende kommen wird oder eine Odyssee bleibt, muss sich zeigen. Dass Verbote hier in der Regel nicht funktionieren und oft nachteilige Effekte haben, wurde auch von Delegierten auf dem Ärztetag angemerkt. Die Beschlüsse zeigen aber, dass dies nicht die Sichtweise der Mehrheit ist – jedenfalls nicht der dort vertretenen Ärztinnen und Ärzte.

Es sei noch einmal daran erinnert, dass die Prohibitionspolitik die Probleme zu oft vergrößert hat. Dabei stand ein Cannabisverbot erst gar nicht zur Debatte und wurde vor rund 100 Jahren erst durch einen diplomatischen Kuhhandel beschlossen.

Bei den Opioiden ist die Bilanz noch einmal ernüchternder, da viele Ärztinnen und Ärzte jahrelang an deren Verbreitung mitverdient haben. Richtig tödlich wurde das aber erst, als die Politik in den USA auf das gesellschaftlich-medizinische Problem mit Verboten reagierte. Vielen in die Abhängigkeit getriebenen, früheren Patienten blieben dann nur noch illegale und gefährlichere Quellen. Wie glaubwürdig ist es da, jetzt vor dem – eher geringen – Abhängigkeitsrisiko von Cannabis zu warnen?

Vor der eigenen Haustür kehren

In etwa zeitgleich mit dem Bericht über den 130. Ärztetag erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Interview mit Katja Just, der kommissarischen Direktorin des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Aachener Uniklinik. Zu problematischem Dauerkonsum von Medikamenten heißt es darin:

„Auch andere Arzneimittel finden sich oftmals in der Dauermedikation, ohne ausreichende Evidenz, zum Teil konträr zu aktuellen Leitlinienempfehlungen und auch unabhängig von der vom Patienten empfundenen Wirksamkeit. Dies betrifft typischerweise Benzodiazepine und Z-Substanzen, kann aber auch diverse Analgetika, etwa Opioide in der Dauermedikation bei bestimmten Schmerzentitäten, betreffen.“ (Katja Just)

Schlaf-, Schmerz- und angstlösende Mittel, die weder im Einklang mit der Evidenz und den Richtlinien, noch den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten verschrieben werden – die Ärzteschaft könnte dieses Problem mit Substanzkonsum direkt und selbst lösen. Und auch die Politik könnte sich darauf besinnen, ob es keine dringlicheren Probleme gibt, als gegen die psychoaktive Wahl von gut 10 Prozent der erwachsenen Bevölkerung zu kämpfen.

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Titelgrafik: von Randi Bagley, Pixabay-Lizenz.

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